Promotion Dr. phil.und Dr. rer. pol. (ausgelaufen)

Kein Beginn mehr möglich.

1. Während des Promotionsverhältnisses

Doktorandinnen und Doktoranden, die nach der Promotionsordnung für die Fakultäten 09, 10, 11, 12 und 13 vom 15. September 2016 promovieren, müssen bei der Abgabe der Dissertation eine Immatrikulation in den Promotionsstudiengang von mindestens zwei Semestern nachweisen. Gemäß Bayerischem Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) ist die Dauer der Immatrikulation in das Promotionsstudium seit dem 01.01.2023 auf nunmehr höchstens acht Semester begrenzt. (Bis 2022 waren es sechs Semester). Nach acht Semestern erfolgt die Exmatrikulation, auch wenn die Semesterbeiträge fristgerecht bezahlt wurden. Dies beendet lediglich Ihren Status als Studentin bzw. Studenten.

Zum Zeitpunkt der Promotionsprüfung müssen Doktorandinnen und Doktoranden nicht eingeschrieben sein. Der Status einer Doktorandin oder eines Doktoranden ergibt sich aus dem Promotionsverhältnis, das beim Prüfungsamt nach Ablauf des Annahmebescheids nach drei Jahren jährlich verlängert werden muss.

Ohne fristgerechte Verlängerung endet das Promotionsverhältnis.

Läuft ein Promotionsverhältnis ohne Verlängerung aus, besteht kein Recht, die Dissertation zur Prüfung anzumelden.

Auf Antrag beim IT Servicedesk wird nicht (mehr) immatrikulierten Doktorandinnen und Doktoranden eine Campuskennung eingerichtet bzw. verlängert.

Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises bei der Universitätsbibliothek für nicht (mehr) immatrikulierte Doktorandinnen und Doktoranden ist ebenfalls auf Antrag möglich. Hierzu muss der Doktorandenstatus nachgewiesen werden.

Eine Verlängerung der Immatrikulation über den Zeitraum von acht Semestern hinaus kann in einzelnen Fällen genehmigt werden. Hierzu ist rechtzeitig ein Antrag bei der zuständigen Fakultät zu stellen, in dem die Gründe ausgeführt werden. Eine befürwortende Stellungnahme der Erstbetreuerin oder des Erstbetreuers ist dem Antrag beizufügen. Der Antrag wird bei der Geschäftsstelle des Dekanats gestellt. Kommt die Fakultät nach der Prüfung des Antrags zu dem Ergebnis, dass eine weitere Immatrikulation erforderlich ist, stellt die Geschäftsstelle eine Bestätigung hierüber aus. Mit dieser Bestätigung kann nach rechtzeitiger Bezahlung der Semesterbeiträge die Rückmeldung bei der Studentenkanzlei beantragt werde.

Bitte lesen Sie auch die Informationen der Studentenkanzlei zum Promotionsstudium.

Grundsätzliches:

Dissertationen werden in der Regel als eine wissenschaftliche Arbeit verfasst.

Ausnahmsweise kann in begründeten Fällen eine Dissertationschrift aus mehreren Fachpublikationen oder zur Veröffentlichung angenommenen Arbeiten (kumulative Dissertation) oder einem anderen Medium (Mediendissertation) bestehen.

Bitte prüfen Sie zunächst ob und unter welchen grundsätzlichen Voraussetzungen kumulative Dissertationen an Ihrer Fakultät möglich sind. Hierzu die aktuellen Beschlüsse der Fakultäten.

Voraussetzungen:

Die Vorassetzungen von kumulativen Dissertationen ergeben sich aus § 9 Abs. 2 der Promotionsordnung:

  • Forschungsdesign:
    • qualitativ-empirisch/theoretisch: mindestens vier Fachartikel (a)
    • quantitativ-empirisch: mindestens zwei Fachartikel (b)
    • oder eine Mischung
  • Erstautorenschaft:
    • 3 von 4 Artikeln (a) bzw. 1 von 2 Artikeln (b)
  • Publikationsstatus:
    • publiziert (peer-reviewed)
    • zur Publikation angenommen (peer-reviewed)
    • (ausnahmsweise) zur Publikation eingereicht

Antragsstellung:

Wenn Sie Ihre Dissertation als kumulative Dissertation einreichen wollen, stellen Sie bitte spätestens einen Monat vor der geplanten Anmeldung zur Promotionsprüfung einen

  • formloser schriftlicher Antrag Ihrerseits, in diesem Antrag geben Sie Auskunft über Forschungsdesign, Erstautorenschaft und Publikationsstatus zu jedem Artikel, benennen Sie so weit wie möglich die üblichen Literaturangaben (Autor/innen, Jahr, Titel, Fachzeitschrift etc.) Ihrer Artikel und erläutern kurz den Forschungszusammenhang.
  • formlose schriftliche Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers: Befürwortung, Gleichwertigkeit zu einer monographischen Dissertation und Einhaltung der Richtlinien der Fakultät
  • ggf. Genehmigung des Fakultätsrats (siehe Beschlüsse der Fakultäten)

Der Antrag und Stellungnahme sowie ggf. die Genehmigung des Fakultätsrats sind zusammen im Prüfungsamt per E-Mail (als PDF-Anhang) einzureichen. Das Prüfungsamt behält sich vor im Original unterschriebene Anträge anzufordern.

Wenn notwendig: Anträge an den Fakultätsrat sind in ähnlicher Form im Dekanat einzureichen.

Grundsätzliches:

Die Dissertation wird in den Geisteswissenschaften in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abgefasst.

Gemäß § 9 Abs. 5 der Promotionsordnung besteht die Möglichkeit, die Dissertation in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache zu verfassen.

Voraussetzungen:

  • Es gibt gute Gründe, die Dissertation in einer Fremdsprache zu schreiben (verbreitete Wissenschaftssprache des jeweiligen Fachs, Thema der Dissertation).
  • Die Sprache, in der die Dissertation verfasst wird, ist unter den prüfungsberechtigten Mitgliedern der geisteswissenschaftlichen Fakultäten verbreitet.
  • Im Rahmen der Auslage der Dissertationen sieht die Promotionsordnung nämlich vor, dass die Mitglieder der Fakultäten 09 bis 13 die Dissertationen einsehen können, um gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben (siehe § 11 Abs. 2 der Promotionsordnung). Dieses Recht auf Einsicht- und Stellungnahme darf nicht beeinträchtigt werden.

Antragsstellung:

  • formloser schrifltich begründeter Antrag
  • schriftliche Befürwortung und Stellungnahme: Erstbetreuerin oder der Erstbetreuer sowie voraussichtliche Zweitgutachterin bzw. voraussichtlicher Zweitgutachter der Dissertation

Der Antrag und die schriftlichen Stellungnahmen sind zusammen im Prüfungsamt per E-Mail (als PDF-Anhang) einzureichen. Das Prüfungsamt behält sich vor im Original unterschriebene Anträge anzufordern.

Bemerkungen:

Bisher sind Dissertationen in folgenden Sprachen verfasst worden: Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch.

Wird eine Dissertation nicht auf Deutsch verfasst, so ist in der Dissertation eine deutsche Zusammenfassung hinzuzufügen.

Das Graduate Center bietet regelmäßig Workshops, Informationsveranstaltungen und weitere Angebote rund um das Thema Promotion an.

Informationen zu Workshops des Graduate Centers

Es gibt Workshops

  • für die unterschiedlichen Phasen der Promotion (Anfangs-, Arbeits- und Schreib- sowie Abschlussphase)
  • für Promovierende aller Fächer
  • für Promovierende bestimmter Bereiche (Geistes-, Sozial- oder Naturwissenschaften)
  • zur Vermittlung von Kompetenzen für das wissenschaftliche Arbeiten
  • zum Ausbau allgemeiner Kompetenzen

2. Promotionsprüfung

Grundsätzliches:

Es werden pro Jahr vier Anmeldezeiträume zur persönlichen/postalischen Einreichung der Dissertation und Dokumente angeboten.

Bitte prüfen Sie vor Einreichung des Zulassungsantrags, ob Sie ein bestehendes Promotionsverhältnis haben. Hinweise zur Verlängerung des Promotionsverhältnisses finden Sie unter dem Seitenabschnitt "2. Während des Promotionsverhältnisses".

Manche Fakultäten verpflichten zu bestimmten Gutachter- und Prüferkombinationen. Bitte prüfen Sie dies unter den aktuellen Beschlüssen der Fakultäten.

Antragsstellung:

Mit dem Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (Online-Antrag: unter "Meine Anträge") sind folgende Unterlagen zunächst online hochzuladen und dann im Original im Prüfungsamt einzureichen:

  • Nachweis über eine mindestens einjährige Immatrikulation in das Promotionsstudium der LMU München (z. B. durch Studienverlaufsbescheinung oder Immatrikulationsbescheinigungen)
  • aktueller Lebenslauf
  • einfaches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) oder Nachweis eines laufenden Arbeitsvertrags bzw. Beamtenstatus im deutschen öffentlichen Dienst (ausgenommen Hilfskraftverträge)
  • Verzeichnis aller Veröffentlichungen (falls vorhanden), in welchem die Veröffentlichungen mit inhaltlichem Bezug zur Dissertation besonders gekennzeichnet sind (separates Verzeichnis, nicht im Lebenslauf integrieren), unterschrieben und datiert
  • Versicherung an Eides statt über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistungen (wird im Online-Antrag automatisch erzeugt); muss nicht in die Arbeit eingebunden werden (verbleibt in der Prüfungsakte).
  • Personalausweis/Reisepass (bei postalischer Einreichung: einfache Kopie)
  • drei identisch gebundene Exemplare der Dissertation
    • in DIN A4
    • paginiert, Inhalts- und Literaturverzeichnis
    • wenn die Arbeit nicht in deutscher Sprache verfasst ist, muss eine deutsche Zusammenfassung in die Arbeit eingebunden werden (in alle drei Exemplare). Empfehlung: pro 100 Seiten ca. zwei Seiten (min. 5 Seiten, max. 10 Seiten)
    • Klebebindung, keine Spiralbindung, kein Hardcover-Umschlag
    • nötigenfalls aufgeteilt in mehrere Bände. Mehrere Bände entsprechend kennzeichnen, z. B. "Band 1/2").
    • Weitere Vorgaben für die gedruckten Dissertationen gibt es von Seiten des Prüfungsamtes nicht. Bitte fragen Sie bei Bedarf bei Ihren Gutachterinnen und Gutachtern nach.
    • Sie können Ihre Dissertation bereits im Online-Antrag hochladen (PDF); empfohlen.
    • Bitte beachten Sie, dass lediglich zwei Exemplare zur Begutachtung vorgesehen sind. Das dritte Exemplar verbleibt zur Archivierung im Prüfungsamt.
    • Klären Sie bitte frühzeitig, ob Ihre Drittprüferin oder Ihr Drittprüfer für die Disputation auch ein Exemplar der Dissertation benötigt und stellen dieses gegebenenfalls selbst zur Verfügung. Aus organisatorischen Gründen kann das Prüfungsamt die Weiterleitung nicht übernehmen.
    • Ein Beispiel für ein Titelblatt steht am Ende der Seite zum Download (.docx) zur Verfügung.

Sie werden von uns per E-Mail informiert, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde. Danach können Sie mit den Original-Dokumenten ins Prüfungsamt kommen bzw. postalisch* einreichen. Bitte bringen Sie von allen Originalen, die nicht mit dem Antrag hochgeladen wurden das Original und eine Kopie (zum Verbleib im Prüfungsamt) mit.

Wir empfehlen den Online-Antrag ca. 14 Tage vor den jeweiligen Abgabezeiträumen einzureichen, sodass ggf. genügend Zeit für Rückfragen vorhanden ist und Verzögerungen im Verfahren vermieden werden können.

Bemerkungen:

Bereits vereinbarte Termine behalten unabhängig der Rückmeldung zum Online-Antrag ihre Gültigkeit.

Sie erhalten i. d. R. anschließend Ihren Zulassungsbescheid.

* Bitte schicken Sie die Dokumente und die gedruckten Dissertationsexemplare an folgende Adresse:

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften, Abteilung Promotion, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München

Grundsätzliches:

Externe Gutachterinnen und Gutachter (Dissertation) bzw. Prüferinnen und Prüfer (Disputation) sind nach der Promotionsordnung 2016 grundsätzlich nicht vorgesehen.

Ausnahmen erlaubt die Promotionsordnung unter ganz bestimmten Bedingungen, die aussagekräftige Begründungen bei der Antragstellung erforderlich machen. Jeder Antrag muss deshalb individuell vom Promotionsausschuss geprüft und entschieden werden.

Bevor Sie einen Antrag stellen,

  • besprechen Sie Ihren Antrag mit der Erstbetreuerin oder dem Erstbetreuer Ihrer Dissertation und
  • klären Sie, ob ein prüfungsberechtigtes Mitglied Ihrer Fakultät oder einer anderen Fakultät in Frage kommt.

Da die LMU über zahlreiche wissenschaftliche Fachrichtungen verfügt, wird der Fall nur selten eintreten, dass keine Gutachterin oder Gutachter bzw. Prüferin oder Prüfer an der LMU zur Verfügung steht.

Antragstellung:

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten,

  • formloser schriflticher Antrag: begründen Sie bitte ausführlich, warum eine Gutachterin oder Gutachter bzw. Prüferin oder ein Prüfer einer anderen Universität für das Zweitgutachten bzw. für die Disputation unerlässlich ist,
  • legen Sie eine ausführliche Befürwortung mit Begründung der Erstbetreuerin oder des Erstbetreuers bei und
  • legen Sie eine Publikationsliste sowie Lebenslauf der gewünschten Gutachterin oder Gutachter bzw. Prüferin oder Prüfer bei aus dem die derzeitige Universitätszugehörigkeit und dortiger Status sowie Stellung hervorgeht.

Sowohl der Antrag, als auch die Befürwortung der Betreuungsperson müssen jeweils unterschrieben und zusammen im Prüfungsamt per E-Mail (PDF-Anhang) eingereicht werden. Das Prüfungsamt behält sich das Recht vor im Original unterschriebene Anträge anzufordern.

Unvollständige Anträge werden vom Promotionsausschuss nicht entschieden. Die Zulassung zur Promotionsprüfung kann damit nicht erfolgen, dies kann unter Umständen die Verschiebung der Abgabe der Dissertation zum nächsten Zeitraum bedeuten.

Wir empfehlen die Antragsstellung spätestens einen Monat vor der geplanten Anmeldung zur Promotionsprüfung und Einreichung der Dissertation. Eine frühere Beantragung ist möglich, wenn der Wunsch bereits verlässlich feststeht und von der Betreuungsperson befürwortet wird.

Besondere Hinweise:

  • Im Rahmen von Cotutelle-Promotionen werden selbstverständlich auswärtige Prüferinnen und Prüfer bestellt. Bereits in der Cotutelle-Vereinbarung werden diese festgelegt.
  • Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer, die während des Promotionsverhältnisses aus der LMU ausgeschieden sind, um an eine andere Universität zu wechseln, werden ebenfalls bestellt. Die Promotionsordnung sieht vor, dass Betreuerinnen und Betreuer in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren die Betreuung fortführen und das Prüfungsrecht wahrnehmen können (siehe § 7 Abs. 2 der Promotionsordnung 2016). Eine entsprechende Fortführung des Prüfungsrechts muss von der oder dem Erstbetreuenden formlos, schriftlich und im Original unterschrieben beantragt werden und von der Doktorandin oder dem Doktoranden ebenfalls formlos, schriftlich und im Original unterschrieben befürwortet werden. Antrag und Befürwortung bitte zusammen im Prüfungsamt einreichen.
  • Teilweise sind nach den Beschlüssen der Fakultäten bestimmte Gutachterkombinationen vorgeschrieben (z. B. Beteiligung einer hauptamtlichen Professur der LMU aus dem Fach der Promotion). Sollte durch eine externe Gutachterin/Prüferin bzw. externen Gutachter/Prüfer diese Kombination nicht mehr eingehalten werden, muss vorab der Fakultätsrat auf Antrag dies genehmigen (Antragstellung im Dekanat).

Für die Einreichung von Dissertationen, die im Rahmen einer Cotutelle-Vereinbarung entstanden sind, müssen einige Hinweise beachtet werden. Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen genau durch und informieren Sie auch die weiteren Beteiligten, besonders die beiden Betreuerinnen oder Betreuer (Supervisor) Ihrer Dissertation!

In der Regel sind die Abgabetermine an den beiden Partneruniversitäten nicht gleich. Daher sollte die Abgabe einer Dissertation im Rahmen einer Cotutelle dem Prüfungsamt der LMU und der entsprechenden Einrichtung der Partneruniversität so rechtzeitig angekündigt werden, dass mögliche Probleme vermieden werden können.Cotutelle-Kandidatinnen und Kandidaten sind für den Informationsfluss mitverantwortlich, da sie in direktem Kontakt mit ihren Betreuerinnen und Betreuern stehen.

Bitte überprüfen Sie bei der Planung der Abgabe die Cotutelle-Vereinbarung. Darin ist in der Regel festgelegt,

  • ob der Dissertation eine Zusammenfassung beigefügt werden muss und in welcher Sprache diese zu verfassen ist,
  • der Ort der Verteidigung (kann nicht ohne Änderung der Cotutelle-Vereinbarung geändert werden) und
  • die Zusammensetzung der Prüfungskommission (Verteidigung).

Bitte geben Sie dem Prüfungsamt Rückmeldung, falls die aktuelle Planung Ihrer Prüfung nicht mit dem übereinstimmt, was in der Cotutelle-Vereinbarung festgelegt wurde.

In der Regel ist die Universität, an der die Verteidigung stattfinden soll, bei der Einreichung federführend.

In allen Fällen muss die Dissertation an beiden Universitäten nach den jeweils geltenden Regularien eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich an beiden Universitäten, welche Fristen jeweils maßgeblich sind und teilen uns auch die Termine und Fristen Ihres Promotionsverfahrens an der Partneruniversität mit.

3. Publikation der Dissertation

Grundsätzliches:

Nach § 16 Abs. 1 der Promotionsordnung muss die Dissertation nach bestandener Promotionsprüfung (Tag der Disputation) innerhalb eines Jahres der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in angemessener Weise zugänglich gemacht werden.

Regelungen zur Art und Weise der Veröffentlichung entnehmen Sie bitte folgenden Hinweisen.

Die Promotionsordnung sieht in besonderen Fällen eine Verlängerung der Publikationsfrist auf bis zu drei Jahre nach bestandener Promotionsprüfung vor.

Antragsstellung:

  • Einen formlosen Antrag in dem aussagekräftig begründet wird, warum sich die Publikation verzögert und wann die Publikation voraussichtlich geschehen wird.
  • Der Antrag ist im Promotionsportal unter „Meine Anträge“ > „Publikation“ > „Anträge“ hochzuladen.
  • Die Publikationsfrist wird bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen erstmalig um ein Jahr verlängert. Ein letztmaliger Antrag auf Verlängerung der Publikationsfrist ist unter den oben genannten Voraussetzungen möglich.
  • Bitte aktualisieren Sie ggf. Ihre Anschrift im Benutzerkonto.

Besonderer Hinweise:

  • Wird die Dissertation innerhalb von drei Jahren nicht ordnungsgemäß veröffentlicht erlöschen die durch die Promotionsprüfung erworbenen Rechte.
  • Erst nach ordnungsgemäßer Publikation wird die Doktorurkunde erstellt und ausgehändigt. Ausschließlich die Doktorurkunde berechtigt zur dauerhaften Führung des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie "Dr. phil." (doctor philosophiae).

4. Vollzug der Promotion

Grundsätzliches:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach bestandener Promotionsprüfung der Kandidatin oder dem Kandidaten das vorläufige Recht eingeräumt werden den akademischen Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) zu führen, auch ohne bereits erfolgter Publikation der Dissertation.

Antragsstellung:

Die vorläufige Führung des akademischen Grades "Dr. phil." hat nach § 17 Abs. 3 Satz 3 der Promotionsordnung konkrete Voraussetzungen:

  • Ein formloser Antrag auf vorläufige Führung des akademischen Grades "Dr. phil.".
  • Es liegt die Druckgenehmigung der Erstbetreuerin oder des Erstbetreuers vor.
  • Es liegt ein Vertrag oder Bestätigung vor, dass die Publikation gesichert ist (z. B. Verlagsvertrag). Die Publikation erfolgt innerhalb von eineinhalb Jahren nach bestandener Promotionsprüfung (entsprechende Angaben im Vertrag bzw. Bestätigung oder eigene schriftliche Versicherung im Antrag).
  • Der Antrag, die Druckgenehmigung und eine Vertragskopie bzw. Bestätigung sind zusammen als eine PDF im Promotionsportal unter „Meine Anträge“ > „Publikation“ > „Anträge“ hochzuladen.

In besonderen, nicht von der Doktorandin oder vom Doktoranden selbst zu vertretenenden Fällen, kann die Frist in Nr. 4 auf Antrag verlängert werden.

Besondere Hinweise:

Wird Nr. 4 nicht erfüllt und es liegen keine besonderen Fälle vor, die eine Firstverlängerung begründen würden, erlischt das vorläufige Recht den akademischen Grad "Dr. phil." zu führen.

Die Doktorurkunde wird gemäß § 17 der Promotionsordnung nach erfolgter Publikation der Dissertation ausgefertigt. Die Doktorurkunde wird ausschließlich in deutscher Sprache ausgestellt.

Die Ausfertigung inklusive Unterschriftenumlauf dauert in der Regel 4-6 Wochen.

Auf die Dauer des Unterschriftenumlaufs (Vorsitzende des Promotionsausschusses, Dekan:in der Fakultät, Präsident der LMU) hat das Prüfungsamt keinen Einfluss.

Wir kontaktieren Sie per E-Mail sobald Ihre Doktorurkunde fertig ist. Bitte aktualisieren Sie ggf. Ihre E-Mail-Adresse im Promotionsportal.

Termine, Formulare, weitere Informationen

Grundsätzliches:

Anleitung zum Öffnen der Formulare

Annahme als Doktorandin / Doktorand:

Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand (Online-Antrag)

Betreuungszusage (PDF, 61 KB)

Betreuungszusage (PDF, 67 KB) für die Fakultät 10, inkl. Zweitgutachter/in bei Erstbetreuung durch apl. Prof./PD. Dr.

Während der Promotion:

Stellungnahme (PDF, 53 KB) (Erstgutachter/in): Verlängerung des Promotionsverhältnisses

Das Formular soll zusammen mit einem Fortschrittsbericht im Promotionsportal hochgeladen und eingereicht werden.

Zulassung zur Promotionsprüfung:

Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (Online-Antrag)

Für die Prüfungskommission (Disputation):

Protokoll (PDF, 117 KB) (Disputation)

Protokoll (PDF, 118 KB) (Disputation) bei Co-tutelle-Verfahren

Nach der Promotionsprüfung/Veröffentlichung der Dissertation:

Druckgenehmigung (PDF, 19 KB)

Muss von der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter nach Vorlage des endgültigen Publikationsmanuskripts unterzeichnet werden und zusammen mit den Publikatiosnexemplaren im Prüfungsamt eingereicht werden.

Hinweise zur Publikation der Dissertation (PDF, 119 KB)

Prof. Dr. Claudia Wiener (Vorsitzende, Fakultät 13)

Prof. Dr. Martin Sökefeld (stellv. Vorsitzender, Fakultät 12)

Prof. Dr. Dieter J. Weiß (Fakultät 09)

Prof. Dr. Dr. Hannes Leitgeb (Fakultät 10)

Prof. Dr. Markus Maier (Fakultät 11)

Bitte nehmen Sie über das Prüfungsamt Kontakt zum Promotionsausschuss auf.

Kontakt

Fabian Widerna, M.A.

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Sachbearbeitung

Prüfungsverwaltung

E-Mail schreiben

+49 (0)89 / 2180 - 2341

Geschäftsführerin des Promotionsausschusses

Dr. Caroline Trautmann

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Leiterin

E-Mail schreiben

+49 (0)89 / 2180 - 3163

Wonach suchen Sie?