Promotion Dr. phil.und Dr. rer. pol. (ausgelaufen)
Kein Beginn mehr möglich.
Kein Beginn mehr möglich.
Doktorandinnen und Doktoranden, die nach der Promotionsordnung für die Fakultäten 09, 10, 11, 12 und 13 vom 15. September 2016 promovieren, müssen bei der Abgabe der Dissertation eine Immatrikulation in den Promotionsstudiengang von mindestens zwei Semestern nachweisen. Gemäß Bayerischem Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) ist die Dauer der Immatrikulation in das Promotionsstudium seit dem 01.01.2023 auf nunmehr höchstens acht Semester begrenzt. (Bis 2022 waren es sechs Semester). Nach acht Semestern erfolgt die Exmatrikulation, auch wenn die Semesterbeiträge fristgerecht bezahlt wurden. Dies beendet lediglich Ihren Status als Studentin bzw. Studenten.
Zum Zeitpunkt der Promotionsprüfung müssen Doktorandinnen und Doktoranden nicht eingeschrieben sein. Der Status einer Doktorandin oder eines Doktoranden ergibt sich aus dem Promotionsverhältnis, das beim Prüfungsamt nach Ablauf des Annahmebescheids nach drei Jahren jährlich verlängert werden muss.
Ohne fristgerechte Verlängerung endet das Promotionsverhältnis.
Läuft ein Promotionsverhältnis ohne Verlängerung aus, besteht kein Recht, die Dissertation zur Prüfung anzumelden.
Auf Antrag beim IT Servicedesk wird nicht (mehr) immatrikulierten Doktorandinnen und Doktoranden eine Campuskennung eingerichtet bzw. verlängert.
Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises bei der Universitätsbibliothek für nicht (mehr) immatrikulierte Doktorandinnen und Doktoranden ist ebenfalls auf Antrag möglich. Hierzu muss der Doktorandenstatus nachgewiesen werden.
Eine Verlängerung der Immatrikulation über den Zeitraum von acht Semestern hinaus kann in einzelnen Fällen genehmigt werden. Hierzu ist rechtzeitig ein Antrag bei der zuständigen Fakultät zu stellen, in dem die Gründe ausgeführt werden. Eine befürwortende Stellungnahme der Erstbetreuerin oder des Erstbetreuers ist dem Antrag beizufügen. Der Antrag wird bei der Geschäftsstelle des Dekanats gestellt. Kommt die Fakultät nach der Prüfung des Antrags zu dem Ergebnis, dass eine weitere Immatrikulation erforderlich ist, stellt die Geschäftsstelle eine Bestätigung hierüber aus. Mit dieser Bestätigung kann nach rechtzeitiger Bezahlung der Semesterbeiträge die Rückmeldung bei der Studentenkanzlei beantragt werde.
Bitte lesen Sie auch die Informationen der Studentenkanzlei zum Promotionsstudium.
Grundsätzliches:
Dissertationen werden in der Regel als eine wissenschaftliche Arbeit verfasst.
Ausnahmsweise kann in begründeten Fällen eine Dissertationschrift aus mehreren Fachpublikationen oder zur Veröffentlichung angenommenen Arbeiten (kumulative Dissertation) oder einem anderen Medium (Mediendissertation) bestehen.
Bitte prüfen Sie zunächst ob und unter welchen grundsätzlichen Voraussetzungen kumulative Dissertationen an Ihrer Fakultät möglich sind. Hierzu die aktuellen Beschlüsse der Fakultäten.
Voraussetzungen:
Die Vorassetzungen von kumulativen Dissertationen ergeben sich aus § 9 Abs. 2 der Promotionsordnung:
Antragsstellung:
Wenn Sie Ihre Dissertation als kumulative Dissertation einreichen wollen, stellen Sie bitte spätestens einen Monat vor der geplanten Anmeldung zur Promotionsprüfung einen
Der Antrag und Stellungnahme sowie ggf. die Genehmigung des Fakultätsrats sind zusammen im Prüfungsamt per E-Mail (als PDF-Anhang) einzureichen. Das Prüfungsamt behält sich vor im Original unterschriebene Anträge anzufordern.
Wenn notwendig: Anträge an den Fakultätsrat sind in ähnlicher Form im Dekanat einzureichen.
Grundsätzliches:
Die Dissertation wird in den Geisteswissenschaften in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abgefasst.
Gemäß § 9 Abs. 5 der Promotionsordnung besteht die Möglichkeit, die Dissertation in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache zu verfassen.
Voraussetzungen:
Antragsstellung:
Der Antrag und die schriftlichen Stellungnahmen sind zusammen im Prüfungsamt per E-Mail (als PDF-Anhang) einzureichen. Das Prüfungsamt behält sich vor im Original unterschriebene Anträge anzufordern.
Bemerkungen:
Bisher sind Dissertationen in folgenden Sprachen verfasst worden: Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch.
Wird eine Dissertation nicht auf Deutsch verfasst, so ist in der Dissertation eine deutsche Zusammenfassung hinzuzufügen.
Das Graduate Center bietet regelmäßig Workshops, Informationsveranstaltungen und weitere Angebote rund um das Thema Promotion an.
Informationen zu Workshops des Graduate Centers
Es gibt Workshops
Grundsätzliches:
Es werden pro Jahr vier Anmeldezeiträume zur persönlichen/postalischen Einreichung der Dissertation und Dokumente angeboten.
Bitte prüfen Sie vor Einreichung des Zulassungsantrags, ob Sie ein bestehendes Promotionsverhältnis haben. Hinweise zur Verlängerung des Promotionsverhältnisses finden Sie unter dem Seitenabschnitt "2. Während des Promotionsverhältnisses".
Manche Fakultäten verpflichten zu bestimmten Gutachter- und Prüferkombinationen. Bitte prüfen Sie dies unter den aktuellen Beschlüssen der Fakultäten.
Antragsstellung:
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (Online-Antrag: unter "Meine Anträge") sind folgende Unterlagen zunächst online hochzuladen und dann im Original im Prüfungsamt einzureichen:
Sie werden von uns per E-Mail informiert, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde. Danach können Sie mit den Original-Dokumenten ins Prüfungsamt kommen bzw. postalisch* einreichen. Bitte bringen Sie von allen Originalen, die nicht mit dem Antrag hochgeladen wurden das Original und eine Kopie (zum Verbleib im Prüfungsamt) mit.
Wir empfehlen den Online-Antrag ca. 14 Tage vor den jeweiligen Abgabezeiträumen einzureichen, sodass ggf. genügend Zeit für Rückfragen vorhanden ist und Verzögerungen im Verfahren vermieden werden können.
Bemerkungen:
Bereits vereinbarte Termine behalten unabhängig der Rückmeldung zum Online-Antrag ihre Gültigkeit.
Sie erhalten i. d. R. anschließend Ihren Zulassungsbescheid.
* Bitte schicken Sie die Dokumente und die gedruckten Dissertationsexemplare an folgende Adresse:
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften, Abteilung Promotion, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München
Grundsätzliches:
Externe Gutachterinnen und Gutachter (Dissertation) bzw. Prüferinnen und Prüfer (Disputation) sind nach der Promotionsordnung 2016 grundsätzlich nicht vorgesehen.
Ausnahmen erlaubt die Promotionsordnung unter ganz bestimmten Bedingungen, die aussagekräftige Begründungen bei der Antragstellung erforderlich machen. Jeder Antrag muss deshalb individuell vom Promotionsausschuss geprüft und entschieden werden.
Bevor Sie einen Antrag stellen,
Da die LMU über zahlreiche wissenschaftliche Fachrichtungen verfügt, wird der Fall nur selten eintreten, dass keine Gutachterin oder Gutachter bzw. Prüferin oder Prüfer an der LMU zur Verfügung steht.
Antragstellung:
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten,
Sowohl der Antrag, als auch die Befürwortung der Betreuungsperson müssen jeweils unterschrieben und zusammen im Prüfungsamt per E-Mail (PDF-Anhang) eingereicht werden. Das Prüfungsamt behält sich das Recht vor im Original unterschriebene Anträge anzufordern.
Unvollständige Anträge werden vom Promotionsausschuss nicht entschieden. Die Zulassung zur Promotionsprüfung kann damit nicht erfolgen, dies kann unter Umständen die Verschiebung der Abgabe der Dissertation zum nächsten Zeitraum bedeuten.
Wir empfehlen die Antragsstellung spätestens einen Monat vor der geplanten Anmeldung zur Promotionsprüfung und Einreichung der Dissertation. Eine frühere Beantragung ist möglich, wenn der Wunsch bereits verlässlich feststeht und von der Betreuungsperson befürwortet wird.
Besondere Hinweise:
Für die Einreichung von Dissertationen, die im Rahmen einer Cotutelle-Vereinbarung entstanden sind, müssen einige Hinweise beachtet werden. Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen genau durch und informieren Sie auch die weiteren Beteiligten, besonders die beiden Betreuerinnen oder Betreuer (Supervisor) Ihrer Dissertation!
In der Regel sind die Abgabetermine an den beiden Partneruniversitäten nicht gleich. Daher sollte die Abgabe einer Dissertation im Rahmen einer Cotutelle dem Prüfungsamt der LMU und der entsprechenden Einrichtung der Partneruniversität so rechtzeitig angekündigt werden, dass mögliche Probleme vermieden werden können.Cotutelle-Kandidatinnen und Kandidaten sind für den Informationsfluss mitverantwortlich, da sie in direktem Kontakt mit ihren Betreuerinnen und Betreuern stehen.
Bitte überprüfen Sie bei der Planung der Abgabe die Cotutelle-Vereinbarung. Darin ist in der Regel festgelegt,
Bitte geben Sie dem Prüfungsamt Rückmeldung, falls die aktuelle Planung Ihrer Prüfung nicht mit dem übereinstimmt, was in der Cotutelle-Vereinbarung festgelegt wurde.
In der Regel ist die Universität, an der die Verteidigung stattfinden soll, bei der Einreichung federführend.
In allen Fällen muss die Dissertation an beiden Universitäten nach den jeweils geltenden Regularien eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich an beiden Universitäten, welche Fristen jeweils maßgeblich sind und teilen uns auch die Termine und Fristen Ihres Promotionsverfahrens an der Partneruniversität mit.
Grundsätzliches:
Nach § 16 Abs. 1 der Promotionsordnung muss die Dissertation nach bestandener Promotionsprüfung (Tag der Disputation) innerhalb eines Jahres der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in angemessener Weise zugänglich gemacht werden.
Regelungen zur Art und Weise der Veröffentlichung entnehmen Sie bitte folgenden Hinweisen.
Die Promotionsordnung sieht in besonderen Fällen eine Verlängerung der Publikationsfrist auf bis zu drei Jahre nach bestandener Promotionsprüfung vor.
Antragsstellung:
Besonderer Hinweise:
Grundsätzliches:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach bestandener Promotionsprüfung der Kandidatin oder dem Kandidaten das vorläufige Recht eingeräumt werden den akademischen Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) zu führen, auch ohne bereits erfolgter Publikation der Dissertation.
Antragsstellung:
Die vorläufige Führung des akademischen Grades "Dr. phil." hat nach § 17 Abs. 3 Satz 3 der Promotionsordnung konkrete Voraussetzungen:
In besonderen, nicht von der Doktorandin oder vom Doktoranden selbst zu vertretenenden Fällen, kann die Frist in Nr. 4 auf Antrag verlängert werden.
Besondere Hinweise:
Wird Nr. 4 nicht erfüllt und es liegen keine besonderen Fälle vor, die eine Firstverlängerung begründen würden, erlischt das vorläufige Recht den akademischen Grad "Dr. phil." zu führen.
Die Doktorurkunde wird gemäß § 17 der Promotionsordnung nach erfolgter Publikation der Dissertation ausgefertigt. Die Doktorurkunde wird ausschließlich in deutscher Sprache ausgestellt.
Die Ausfertigung inklusive Unterschriftenumlauf dauert in der Regel 4-6 Wochen.
Auf die Dauer des Unterschriftenumlaufs (Vorsitzende des Promotionsausschusses, Dekan:in der Fakultät, Präsident der LMU) hat das Prüfungsamt keinen Einfluss.
Wir kontaktieren Sie per E-Mail sobald Ihre Doktorurkunde fertig ist. Bitte aktualisieren Sie ggf. Ihre E-Mail-Adresse im Promotionsportal.
Grundsätzliches:
Anleitung zum Öffnen der Formulare
Annahme als Doktorandin / Doktorand:
Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand (Online-Antrag)
Betreuungszusage (PDF, 67 KB) für die Fakultät 10, inkl. Zweitgutachter/in bei Erstbetreuung durch apl. Prof./PD. Dr.
Während der Promotion:
Stellungnahme (PDF, 53 KB) (Erstgutachter/in): Verlängerung des Promotionsverhältnisses
Das Formular soll zusammen mit einem Fortschrittsbericht im Promotionsportal hochgeladen und eingereicht werden.
Zulassung zur Promotionsprüfung:
Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (Online-Antrag)
Für die Prüfungskommission (Disputation):
Protokoll (PDF, 117 KB) (Disputation)
Protokoll (PDF, 118 KB) (Disputation) bei Co-tutelle-Verfahren
Nach der Promotionsprüfung/Veröffentlichung der Dissertation:
Muss von der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter nach Vorlage des endgültigen Publikationsmanuskripts unterzeichnet werden und zusammen mit den Publikatiosnexemplaren im Prüfungsamt eingereicht werden.
Konsolidierte Fassung (nicht amtlich):
Prof. Dr. Claudia Wiener (Vorsitzende, Fakultät 13)
Prof. Dr. Martin Sökefeld (stellv. Vorsitzender, Fakultät 12)
Prof. Dr. Dieter J. Weiß (Fakultät 09)
Prof. Dr. Dr. Hannes Leitgeb (Fakultät 10)
Prof. Dr. Markus Maier (Fakultät 11)
Bitte nehmen Sie über das Prüfungsamt Kontakt zum Promotionsausschuss auf.
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
Sachbearbeitung
Prüfungsverwaltung
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
Leiterin